Der Ablauf gemäß Satzung:
§ 7 Die Berufung eines neuen Mitglieds erfolgt auf Vorschlag von zwei Ordensmitgliedern. Das neue Mitglied muß dem Vorschlag in schriftlicher Form zustimmen. Der Antrag muß den übrigen Mitgliedern schriftlich zur Kenntnis gebracht werden. Begründete Einsprüche gegen die Aufnahme müssen innerhalb von drei Monaten beim Vorstand schriftlich eingereicht werden. Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Heimat und Herkunft oder seiner Religion abgelehnt werden. Die Ablehnung muß gegenüber dem Vorgeschlagenen nicht begründet werden.
Um dem Vorstand den Aufwand für die Verwaltung gering zu halten, wurde die Nutzung eines Aufnahmeantrags beschlossen, welcher hier zur Allgemeinen Einsicht und Nutzung zur Verfügung gestellt wird. Das Formular ist ausgefüllt zu senden an info@blumenorden.de.
Sodann erfolgt die Veröffentlichung im nächsten Newsletter. Nach Ende der Einspruchsfrist eine Bekanntgabe in der Stammliste, eine Bestätigung im darauffolgenden Newsletter und eine Übergabe der Mitgliedsurkunde zu passender Gelegenheit (z.B. dem nächsten Irrhainfest).